Rechtsprechung
   BFH, 04.07.1952 - III 274/51 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,561
BFH, 04.07.1952 - III 274/51 S (https://dejure.org/1952,561)
BFH, Entscheidung vom 04.07.1952 - III 274/51 S (https://dejure.org/1952,561)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 1952 - III 274/51 S (https://dejure.org/1952,561)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,561) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Steuergerichte für den zu gewährenden Erlass von Zinsen oder Aussetzung von Tilgungsleistungen auf Umstellungsgrundschulden - Entscheidung wie bei einer Beschwerde bei Abgabe von Klagen oder anderen Rechtmitteln an den Bundesfinanzhof durch andere ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 56, 532
  • DB 1952, 732
  • BStBl III 1952, 207
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 31.01.1952 - III 132/51 S

    Umfang der Vergünstigungen durch die Steuerdurchführungsverordnung - Anspruch auf

    Auszug aus BFH, 04.07.1952 - III 274/51 S
    Der erkennende Senat hat in dem Verfahren III 132/51, dem der Bundesminister der Finanzen beigetreten ist, zu dem hier streitigen Problem, ob dem Schuldner von Zins- und Tilgungsleistungen auf Umstellungsgrundschulden aus § 5 Abs. 4 Erste DVO ein Rechtsanspruch zusteht oder ob die Entscheidung in das Ermessen der Finanzbehörden gestellt ist, Stellung genommen.

    Zur Begründung hat der Bundesfinanzhof in dem Urteil III 132/51 S vom 31. Januar 1952, BStBl. Teil III S. 53, ausgeführt:.

    Die Sache geht an das Finanzamt zurück, das auf Grund der Entscheidung des Senats III 132/51 S vom 31. Januar 1952 zu untersuchen haben wird, welche Kosten der Hausabrechnung als notwendig im Sinne des § 5 Abs. 4 a.a.O. anerkannt werden müssen.

    In der Entscheidung III 132/51 S hat der Senat ausgesprochen, daß bei der Prüfung der Aufwendungen ein strenger Maßstab anzulegen ist.

  • OFH, 29.10.1949 - III 62/49
    Auszug aus BFH, 04.07.1952 - III 274/51 S
    So hat auch der Oberste Finanzgerichtshof in dem Urteil III 62/49 S vom 29. Oktober 1949 (abgedruckt im Amtsblatt des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen - Bay.FMBl. - 1949 S. 429) ausgesprochen, daß die Anwendung eines eine Vergünstigung gewährenden Ministerialerlasses der Nachprüfung durch die Steuergerichte unterliegt, obwohl sich der Erlaß seiner Ausdrucksweise nach mit der Erhebung nur "einverstanden" erklärt.
  • BFH, 30.04.1953 - V 84/51 S

    Verbindung des Vorliegens der sachlichen Zuständigkeit und der Zulässigkeit des

    Der erkennende Senat tritt dem Urteil III 274/51 S vom 4. Juli 1952 (BStBl. III S. 207) bei, wonach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über den Bundesfinanzhof dahin auszulegen ist, daß auf den Bundesfinanzhof mit der Abgabe an ihn die Entscheidung ohne Rücksicht darauf übergegangen ist, in welchem Stadium des Verfahrens sich die Sache im Zeitpunkt der Abgabe befand.

    Der erkennende Senat tritt dem Urteil III 274/51 S vom 4. Juli 1952 (BStBl. III S. 207) bei, wonach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über den Bundesfinanzhof dahin auszulegen ist, daß auf den Bundesfinanzhof mit der Abgabe an ihn die Entscheidung ohne Rücksicht darauf übergegangen ist, in welchem Stadium des Verfahrens sich die Sache im Zeitpunkt der Abgabe befand.

    Wie der Bundesfinanzhof durch Urteil III 274/51 S vom 4. Juli 1952 (BStBl. III S. 207) bereits entschieden hat, läßt der Wortlaut des § 5 Abs. 2 nicht erkennen, ob der Bundesfinanzhof in allen an ihn abgegebenen Streitsachen zur Entscheidung berufen oder ggf. zur Weiterleitung an eine untere Instanz berechtigt oder verpflichtet ist.

  • BFH, 25.09.1953 - III 86/53 S

    Voraussetzungen einer offensichtlichen Härte - Rechtsanspruch auf Vergünstigungen

    Auf die Vergünstigungen hat die Schuldnerin, wie der Senat in den Entscheidungen III 132/51 S und III 274/51 S vom 31. Januar 1952 bzw. 4. Juli 1952, Bundessteuerblatt 1952 III S. 53 bzw. 207, ausgeführt hat, einen Rechtsanspruch, wenn die dort normierten Voraussetzungen erfüllt sind.

    In einer Prüfung, ob diese Aufwendungen im Sinne der Entscheidung III 274/51 S nachgewiesen und notwendig sind, ist es nicht eingetreten.

  • BFH, 24.09.1954 - III 88/53 S

    Berufung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Entscheidung in allen an ihn abgegebenen

    Wie der erkennende Senat durch Urteil III 274/51 S vom 4. Juli 1952 (Slg.Bd. 56 S. 532 = Bundessteuerblatt - BStBl. - 1952 III S. 207) bereits entschieden hat, läßt der Wortlaut des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über den Bundesfinanzhof nicht erkennen, ob der Bundesfinanzhof in allen an ihn abgegebenen Streitsachen zur Entscheidung berufen oder ggf. zur Weiterleitung an eine untere Instanz berechtigt oder verpflichtet ist.
  • BFH, 11.12.1953 - III 143/53 U

    Berücksichtigung der Absetzung auf Grundstücke und auf Gegenstände des

    Die Aufwendungen für Instandsetzung und Unterhaltung sind daraufhin zu untersuchen, inwieweit sie nach der Entscheidung des Senats III 274/51 S vom 4. Juli 1952, BStBl. 1952 III S. 207 anerkannt werden können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht